Schwerbehinderung

Um eine Altersrente wegen Schwerbehinderung zu erhalten, muss ein Schwerbehindertenstatus vorliegen. Dies bedeutet, dass mindestens ein Grad der Behinderung von 50 oder höher vorliegen muss. Ich unterstütze Sie gerne bei den folgenden Punkten

• Beratung zur Feststellung der Schwerbehinderung
• Unterstützung beim Nachprüfungsverfahren
• Antrag auf Feststellung
• Begleitung als Ansprechpartner bei Ärzten und Gutachtern
• Vertretung als Bevollmächtigter gegenüber dem Versorgungsamt



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