Unabhängige Beratung

Rentenberater sind Experten, die in allen rentenrechtlichen Angelegenheiten des Sozialversicherungsrechts ihre Mandanten beraten und dabei unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten. Sie sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens.

Wir behalten für Sie den Überblick

Das Beratungsangebot gewinnt aufgrund der immer höheren Komplexität und der rasanten Rechtsänderungen immer mehr an Bedeutung. Für den Bürger sind die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Sozialleistungsträgern schwer zu überblicken und eine Antragstellung in Eigenregie kaum zu schaffen.

Wir behalten für Sie den Überblick und führen Sie fachmännisch durch die sich ständig ändernde Welt der Rente.

Qualifikation der Rentenberater

Rentenberater gehören den rechtsberatenden Berufen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis muss der Rentenberater beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist seine Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.

Unabhängigkeit

Rentenberater sind an kein Unternehmen gebunden und können daher die Interessen ihrer Mandanten unabhängig und mit größter Sachkunde durchführen.

Vergütung und Versicherung

Rentenberater unterliegen der Berufs- und Gebührenordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Rentenberater sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert. Die Registrierungsbehörde prüft regelmäßig, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.

Rentenberater unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

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